Erfindungen & Patente - Hochschule Kaiserslautern
Damit wurden die gesetzlichen Regelungen für Erfindungen und Patente im Hochschulbereich novelliert. Hochschulen können nach dem Wegfall des sogenannten Hochschullehrerprivilegs die Erfindungen aller Hochschulangehörigen in Anspruch nehmen und über ihre Patent- und Verwertungsagentur patentieren und wirtschaftlich verwerten lassen.